
BOKraft (geplant)
VO über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenvekehr
Vom 21. Juni 1975 (BGBl. I S. 1573)
zuletzt geändert durch VO vom 26.05.1998 (BGBl. S. 1159)
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Grundregel
2. Abschnitt Vorschriften über den Betrieb
1. Titel Betriebsleitung
§ 3 Pflichten des Unternehmers
§ 4 Betriebsleiter
§ 5 Auswärtige Unternehmer
§ 6 Meldepflicht
2. Titel Fahrdienst
§ 7 Grundregel
§ 8 Verhalten im Fahrdienst
§ 9 Verhalten bei Krankheit
§ 10 Mitführen von Vorschriften und Fahrplänen
§ 11 Fundsachen
3. Titel Fahrgäste, Beförderungspflicht
§ 12 (aufgehoben)
§ 13 Beförderung von Personen
§ 14 Verhalten der Fahrgäste
§ 15 Beförderung von Sachen
3. Abschnitt Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
1. Titel Bestimmungen für alle Fahrzeuge
§ 16 Anzuwendende Vorschriften
§ 17 Zulässige Fahrzeuge
§ 18 Ausrüstung
§ 19 Beschaffenheit und Anbringung von Zeichen und Ausrüstungsgegenständen
2. Titel Obusse und Kraftomnibusse
§ 20 Beschriftung
§ 21 Verständigung mit dem Fahrzeugführer
§ 22 Stehplätze
§ 23 Sitze im Gang
§ 24 Nichtraucherzonen
3. Titel Taxen und Mietwagen
§ 25 Türen, Alarmanlage und Trennwand
§ 26 Kenntlichmachung
§ 27 Ordnungsnummer, Unternehmeranschrift
§ 28 Fahrpreisanzeiger
§ 29 Gepäck
§ 30 Wegstreckenzähler
§ 31 Fahrzeuge mit einer Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr
4. Abschnitt Sondervorschriften
1. Titel Obusverkehr und Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
§ 32 Haltestellen
§ 33 Kennzeichnung und Beschilderung
§ 34 Hinweis für Schwerbehinderte
§ 35 Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen
§ 36 Ausnahmen für Sonderformen des Linienverkehrs
2. Titel Taxenverkehr
§ 37 Beförderungsentgelte
§ 38 Fahrweg
§ 39 Benutzung des Taxischildes
3. Titel Mietwagenverkehr
§ 40 Beförderungsentgelte
5. Abschnitt Sondervorschriften über die Untersuchungen der Fahrzeuge
§ 41 Hauptuntersuchungen
§ 42 Außerordentliche Hauptuntersuchungen
6. Abschnitt Schluß- und Übergangsvorschriften
§ 43 Ausnahmen
§ 44 Bundesbahn und Bundespost
§ 45 Ordnungswidrigkeiten
§ 46 Berlin-Klausel
§ 47 Inkrafttreten, Aufhebung von Rechtsvorschriften
© Copyright VR-2000 - M. Teufel
Zuletzt geändert am 09.01.2001
Anmerkung:
Die auszugsweise dargestellten Rechtsvorschriften dienen nur als schnelle Info-Quelle. Sie ersetzen keinesfalls den offiziellen Volltext aus dem Bundesgesetzblatt oder Verkehrsblatt. Zum intensiven Vorschriftenstudium wird eine aktuelle Ausgabe in einem Gesetzbuch oder Kommentar empfohlen.
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