
FeV - Fahrerlaubnisverordnung
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© Copyright VR-2000 - M. Teufel Zuletzt geändert am 14.10.2000
Anmerkung:
Die auszugsweise dargestellten Rechtsvorschriften dienen nur als schnelle Info-Quelle. Sie ersetzen keinesfalls den offiziellen Volltext aus dem Bundesgesetzblatt oder Verkehrsblatt. Zum intensiven Vorschriftenstudium wird eine aktuelle Ausgabe in einem Gesetzbuch oder Kommentar empfohlen.

Anlage 9 zu § 25 Abs. 3 FeV
Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein


